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30.01.2009

Bremen: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Pusch

Update zum Stand der Ermittlungen aufgrund des Polizeieinsatzes beim Auswärtsspiel in Bremen

Knapp zwei Monate sind nun seit unserem Auswärtsspiel in Bremen vergangen, bei dem es zu den hinlänglich bekannten skandalösen Polizeieinsätzen kam. Die Fan- und Förderabteilung hatte kurz darauf alle in Bremen betroffenen Mitglieder aufgerufen, sich zu melden, und Hilfe und Koordination bei der Stellung von Strafanzeigen usw. angeboten.
Besonders eng und fruchtbar gestaltete sich dabei die Zusammenarbeit mit der UF97, deren Mitglieder einen Großteil der am Vormittag des Spieltages auf Anweisung des Einsatzleiters Heinz-Jürgen Pusch in Gewahrsam genommenen Fans stellten.Auf diese Weise kamen allein wegen des Komplexes „Gewahrsamnahme“ insgesamt 160 Betroffene zusammen, die sich gemeinsam gegen die erlittenen Maßnahmen zur Wehr setzen wollten. Für diese 160 Geschädigten konnte noch im Dezember eine äußerst detaillierte Strafanzeige gegen Herrn Pusch bei der Staatsanwaltschaft Bremen erstattet werden.
In dem anwaltlichen Schriftsatz ist ausführlich juristisch begründet worden, dass und wie sich Herr Pusch durch die rechtswidrige Gewahrsamnahme der Freiheitsberaubung (in mind. 266 Fällen) und durch seine für ebenso rechtswidrig und strafbar gehaltenen Anordnungen anlässlich der Rückfahrt der Busse der Nötigung (in ca. 300 Fällen) und Körperverletzung im Amt (in mind. 234 Fällen) schuldig gemacht hat.Die Staatsanwaltschaft Bremen hat inzwischen auf diese Strafanzeigen hin förmliche Ermittlungsverfahren eingeleitet und führt insoweit den Polizeibeamten Heinz-Jürgen Pusch als Beschuldigten.Weitere zahlreiche Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt wurden auch aufgrund der Vorkommnisse im Stadion (Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz) gestellt; auch insoweit hat die Staatsanwaltschaft Bremen Ermittlungsverfahren eingeleitet.Zugleich sind im Namen aller Betroffenen auch jeweils Dienstaufsichtsbeschwerden beim Bremer Innensenator Ulrich Mäurer erhoben worden, auch hier haben wir die anwaltliche Vertretung aller Betroffenen koordiniert und gewährleistet. Der Innensenator Mäurer ist jener, der noch am 4. Dezember 2008 in der Bremer Innendeputation nach angeblich „intensiver Prüfung“ ausdrücklich Herrn Pusch für dessen „couragierten Einsatz gegen gewaltbereite Frankfurter Problemfans“ gedankt hatte, der die Stadt „vor heftigen gewalttätigen Auseinandersetzungen bewahrt“ habe.Mittlerweile klingt er etwas weniger entschlossen. Man werde die Beschwerden „mit großer Sorgfalt prüfen“ und sich an der „strafrechtlichen Bewertung der zuständigen Staatsanwaltschaft Bremen“ orientieren, ließ er als Zwischennachricht auf die Beschwerden schriftlich mitteilen. Ganz ähnlich lautet auch die der Eintracht Frankfurt Fußball AG jetzt zugegangene Antwort des stellvertretenden Polizeipräsidenten auf die von der AG angeforderte Stellungnahme. Man prüfe sorgfältig die Kritik und Vorwürfe, werde jedoch erst nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen endgültig Stellung beziehen. Eine „offensive“ Verteidigung des Vorgehens sieht anders aus...In der Tat wird es entscheidend darauf ankommen, ob es gelingt, den Einsatzleiter Pusch wegen seiner Anordnungen und Maßnahmen strafrechtlich zu belangen.Natürlich können, dürfen und werden wir an dieser Stelle keine Einzelheiten des „schwebenden“ Strafverfahrens veröffentlichen. Seriös lässt sich auch nicht vorhersagen, wie lange die Ermittlungen noch andauern und was letztlich das strafrechtliche Ergebnis sein wird. Nur so viel lässt sich vielleicht jetzt schon sagen: Herr Pusch steckt durchaus in Schwierigkeiten, die Verteidigung gegen die Strafanzeigen ist nicht einfach. Es existiert eine Rechtsprechung des Bremer Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts, die für solche „Massen-Ingewahrsamnahmen“ nach dem Bremer Polizeigesetz hohe rechtliche Hürden aufstellt. Im Lichte dieser Rechtsprechung dürfte es ihm kaum gelingen, die Gewahrsamnahmen und damit seine Einsatzleitung als rechtmäßig hinzustellen.Und auch die unwahren Behauptungen aus diversen Presseerklärungen können nicht einfach zu seiner Strafverteidigung wiederholt werden. Denn er muss bedenken: Wer grundlos über 250 Personen einkesselt, mit Kabelbindern abtransportiert und stundenlang einsperrt, hat seine Straftaten (Freiheitsberaubung) eben auch vor über 250 Zeugen begangen...Wir können an dieser Stelle nur wiederholen, was wir schon am 2.12.2008 in unserem Aufruf an alle Betroffenen, sich zu melden, gesagt haben: Wir wollen und dürfen nicht zulassen, dass auswärtsfahrende Fußballfans ihrer bürgerlichen Rechte beraubt werden. Vorkommnisse wie jene in Bremen müssen ein Nachspiel haben, das sich nicht nur auf kritische Presseberichte beschränkt, sondern auch Staatsanwaltschaften, Gerichte und Polizeiführung beschäftigt.Und genau daran arbeiten wir, und wir werden auf jeden Fall gemeinsam mit den betroffenen Fans und Fangruppen auch weiter beharrlich „am Ball bleiben“, egal wie lange die juristische Aufarbeitung noch braucht. Über das Ergebnis der juristischen Bemühungen und die Verfahrensausgänge werden wir euch natürlich weiter informieren.Eure Fan- und Förderabteilung