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21.08.2019
Fan-Info

Verbotsverfügung für den Bereich rund um das Stadion

Für den Tag des Auswärtsspiels in Straßburg ist eine Verbotsverfügung für den Bereich rund um das Stade de la Meinau erlassen worden.

Verbotsverfügung für den Bereich rund um das Stade de la Meinau am Spieltag.
Wie Eintracht Frankfurt am heutigen Mittwochmorgen erfahren hat, hat die Präfektur von Straßburg eine Verbotsverfügung für den Bereich rund um das Stade de la Meinau für den Zeitraum Donnerstag, 22. August, 9 bis 24 Uhr, erlassen. Demnach ist es Fans von Eintracht Frankfurt untersagt, sich außerhalb des für Gästeanhänger vorgesehenen Bereichs wie Eintrachtfans zu verhalten. Das Verhaltens- bzw. Aufenthaltsverbot gilt namentlich für das gesamte Stadion, bis auf den Gästeblock, sowie für die Avenue de Colmar, Rue Montessori, Rue de l´Extenwoerth, Rue Staedel, Rue de la Flachenbourg, Piste Georges Speicher und die Rue de Ciriers. Insbesondere das sichtbare Tragen von Fanutensilien ist ausdrücklich in all diesen genannten Bereichen verboten.Alle Fans mit Karten für den Gästebereich müssen den vorgesehenen Gästeeingang nutzen. Zudem wurde ein Alkoholverbot für das Stadion und die benannte Umgebung erlassen.